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Befreiung von Kurabgabepflicht jetzt möglich

29.06.2020

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Bereits am 9. April 2020 wurde das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG MV) geändert. In §11 (5) wurde neu geregelt, dass die Kurabgabepflicht aus wichtigen Gründen ganz oder teilweise entfallen kann. Damit kann jede Gemeinde selbst entscheiden, welche Ausnahmen zur Abgabepflicht zugelassen sind, und ihre Satzung dementsprechend anpassen. Bisher waren Ausnahmen nur aus sozialen Gründen möglich und Einheimische wie Urlauber mussten Kurtaxe in einem prädikatisierten Ort zahlen.

Kurhaus im Ostseebad Binz auf der Insel Rügen, Foto: TMV/Krüger

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