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Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020

13.12.2020

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In der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 wurden weitere Maßnahme beschlossen.

Unter anderem werden die Länder die bis 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern.

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder Ausnahmen für die Weihnachtstage festlegen.

Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss.

Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar 2021 von nicht zwingend notwendigen Reisen abzusehen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 5. Januar 2021 erneut beraten und die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.

Download: Beschluss der Telefonkonferenz


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