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Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022

07.01.2022

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Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl der Omikron-Infektionen und der damit drohenden Überlastung der Krankenhäuser sowie möglicher Einschränkung der kritischen Infrastruktur weitere Vereinbarungen getroffen.

Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022 zu Quarantäneregeln, Foto: Bundesregierung

So werden beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.

Die Kontakte auch bei privaten Zusammenkünften  sollen weiterhin reduziert werden.

Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung soll inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene gestattet sein.

Zugang zur Gastronomie ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung möglich.

Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen.

Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen.

Die Impfkampagne wird mit Hochdruck fortgesetzt.

Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm steht für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung

Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

Weitere Informationen:

Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 7. Januar 2022

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