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Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Oktober 2022

04.10.2022

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In Fortsetzung der Ministerpräsidentenkonferenz am 28. September 2022 haben der wieder genesene Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Oktober 2022 einen gemeinsamen Beschluss gefasst, um gestärkt aus der aktuellen Krise hervorzugehen und die Transformation hin zu erneuerbaren Energien zu gestalten.

Oberste Ziele sind die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten und den Ausbau klimafreundlicher erneuerbarer Energien zügig voranzubringen.

Darüber hinaus sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zielgerichtet bei den gestiegenen Energiekosten entlastet werden.

Zur genauen Ausgestaltung des Maßnahmenpaketes des wirtschaftlichen Abwehrschirms, unter anderem mit der Gaspreisbremse, wird die „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ ihre Vorschläge im Oktober präsentieren.

Außerdem wird die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse in den Deutschen Bundestag einbringen.

Mit dem Entlastungspaket III hat der Bund weitere Entlastungen vorgesehen.

Die Bundesregierung wird die notwendigen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Maßnahmen so in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, dass eine angemessene und rechtzeitige Beratung vor dem geplanten Inkrafttreten auch im Bundesrat gewährleistet ist.

Download: Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Oktober 2022