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Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung der Hansestadt Rostock wird um vier Wochen verschoben

28.03.2023

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Weitere Informationsangebote für April geplant

Beschlussfassung zur Kurabgabesatzung wird um vier Wochen verschoben. Foto: TMV/Gänsicke

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde hat die Beschlussvorlage „Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe (Kurabgabesatzung)“ bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 26. April zurückgestellt. Für den April sollen weitere öffentliche Informationsangebote organisiert werden. Der Start der Kurabgabe wird sich dadurch voraussichtlich auf den 1. September 2023 verschieben.

Die Kalkulation der Kurabgabe und die grundsätzliche Gestaltung der Satzung unterliegen den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch § 11 des Kommunalabgabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vorgegeben sind. „Das Projekt ist für die künftige touristische Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von enormer Bedeutung“, sagte Tourismusdirektor Matthias Fromm. „Vor dem Hintergrund der jetzt aufkommenden Bedenken kurz vor der geplanten Beschlussfassung auf der Märzbürgerschaftssitzung nehmen wir uns gern die Zeit, weitere Informationsveranstaltungen für Interessierte anzubieten. Es liegt uns sehr am Herzen, auf alle Fragen dazu im Vorfeld nochmals einzugehen und mögliche Zweifel auszuräumen.“ Aufgrund der Verschiebung kann der geplante Mehrwert der kostenfreien ÖPNV-Nutzung für Übernachtungsgäste und der Wegfall der WC-Benutzungsgebühren für Gäste und Einwohner noch nicht wie geplant zur Hauptsaison angeboten werden.

Bereits seit November 2020 hat die Tourismuszentrale regelmäßig und umfassend über das Vorhaben informiert, auf öffentlichen Veranstaltungen, in Presseinformationen und auf Presseterminen, in verantwortlichen touristischen und kommunalen Gremien, in und mit den Ortsbeiräten und in vielen Einzelgesprächen. Dabei wurde auch ein Ausblick auf die Weiterentwicklung der Kurkarte zu einer digitalen Gästekarte gegeben. Ein erster Schritt wird hier die Einführung der digitalen Kurkarte zum Sommer 2023 sein, welche den Meldeprozess vereinfacht und den Aufwand für die touristischen Leistungspartner reduzieren wird.

„Es besteht seitens der Hanse- und Universitätsstadt dringender Handlungsbedarf, um auch künftig auf aktuelle Entwicklungen, höhere Gästeansprüche im Hinblick auf Qualität und Angebotsvielfalt sowie den steigenden Wettbewerbsdruck reagieren zu können, wozu eine planbare und verlässliche Finanzierung unerlässlich ist“, betonte Fromm. „Selbstverständlich werden wir die Tourismusbranche in der Umsetzung vor Ort unterstützen und in der praktischen Anwendung begleiten.“ Auch für die breite Öffentlichkeit sei eine Informationskampagne geplant.


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