24.11.2021
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Auch nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich. Die Beschäftigten müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht in der Wohnung ausgeführt werden können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Fragen und Antworten zum betrieblichen Infektionsschutz erstellt.
Weitere Informationen: Corona-FAQ betrieblicher Infektionsschutz