16.09.2022
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Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates sind die Änderungen des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ (kurz: Infektionsschutzgesetz) beschlossen. Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
Neben bundesweit geltenden Basis-Schutzmaßnahmen, wie die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr und in Arztpraxen, sowie der Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, erhalten die Länder die Möglichkeit, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.
Weitere Informationen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg.html