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Corona-Landesverordnung MV mit den am 18. Mai 2021 beschlossenen Maßnahmen veröffentlicht

19.05.2021

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Gültig ab 19. Mai bis derzeit 17. Juni 2021

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 19. Mai 2021 die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV veröffentlicht.

Darin enthalten sind die Entscheidungen der Kabinettssitzung vom 18. Mai 2021 (siehe https://tourismus.mv/artikel/landesregierung-beschliesst-weitere-lockerungen-der-corona-landesverordnung).

Dazu zählen unter anderem die Lockerung der Kontaktbeschränkungen und des Einreiseverbots für Nebenwohnsitz, die Lockerungen bei Beherbergung von Dauercampern und Vermietung eines Liegeplatzes an Dauernutzer von Booten und touristische Beherbergung sowie Details für Öffnung von Gaststätten und weiteren Einrichtungen.

Die Verordnung gilt bis vorerst 17. Juni 2021.

Weitere Informationen: Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Stand 19. Mai 2021)