16.12.2020
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Die Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld werden verlängert. Der Bundesrat hat das Beschäftigungssicherungsgesetz gebilligt. Damit kann es am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit sichert die Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und schafft die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kurzarbeit-wird-verlaengert