Corona-Virus

20.05.2022

25 sek

99 Wörter

Coronahilfen: Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Coronahilfen: Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022, Foto: BMWI

In der fünften Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“, Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022, können Betriebe jetzt neu zwischen Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 auswählen. Antragsteller können sich auch noch nachträglich für die für sie günstigere Variante entscheiden. Vorausgesetzt: Man ist für beide Varianten antragsberechtigt. Einzelheiten gibt es in den FAQs zur Corona-Überbrückungshilfe IV des Bundeswirtschaftsministeriums.

Artikel von TN-Deutschland.

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