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Coronahilfen: Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

20.05.2022

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In der fünften Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“, Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2022, können Betriebe jetzt neu zwischen Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 auswählen. Antragsteller können sich auch noch nachträglich für die für sie günstigere Variante entscheiden. Vorausgesetzt: Man ist für beide Varianten antragsberechtigt. Einzelheiten gibt es in den FAQs zur Corona-Überbrückungshilfe IV des Bundeswirtschaftsministeriums.

© Coronahilfen: Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022, Foto: BMWI

Artikel von TN-Deutschland.