21.09.2022
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Der Bundestagsfinanzausschuss hat heute beschlossen, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2023 verlängert wird. Dazu Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes:
„Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Deutschlandtourismus und eine große Hilfe für die Betriebe. In den aktuellen Krisenzeiten muss es darum gehen, das gastronomische Angebot zu sichern, Preissteigerungen aufzufangen und so für den Erhalt der Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu sorgen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherung des Tourismusstandortes Deutschland.“