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Deutscher Tourismusverband: Für Geimpfte muss auch das touristische Übernachtungsverbot fallen

30.04.2021

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Nach dem Impfgipfel am 26. April 2021 arbeitet die Bundesregierung an einer Ausnahmeverordnung zu den COVID 19-Schutzmaßnahmen. Dazu erklärt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV):   „Es ist richtig, dass die Bundesregierung intensiv daran arbeitet, Geimpften und Genesenen die Grundrechte zurückzugeben. Für Geimpfte und Genesene muss aber auch das touristische Übernachtungsverbot fallen. Wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, müssen die Einschränkungen bei den Grundrechten aufgehoben werden. Das gilt für das bundesgesetzliche Übernachtungsverbot und erst recht für die Übernachtungsverbote der Bundesländer unterhalb der 100er-Inzidenz."   Bereits seit November 2020 besteht in Deutschland ein touristisches Übernachtungsverbot und nahezu alle touristischen Angebote sind gestoppt.

Für Geimpfte muss auch das touristische Übernachtungsverbot fallen

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