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EuGH entscheidet Corona-Rücktritts-Problematik zugunsten der Reiseveranstalter

06.03.2024

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Februar 2024 -C-584/22- eine für die Branche äußerst wichtige und vor allem erfreuliche Entscheidung gefällt.

Das Urteil klärt die bisher in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt im Fall von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) maßgeblich ist.

Der EuGH hat dazu festgestellt, dass für die Frage, ob unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, nur die Situation zu berücksichtigen ist, die zu dem Zeitpunkt bestand, zu dem der Reisende vom Reisevertrag zurückgetreten ist.

Die ausführliche Pressemeldung des RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. ist zu finden unter https://www.rda.de/presse/detail/eugh-entscheidet-corona-ruecktritts-problematik-zugunsten-der-reiseveranstalter.