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Gemeinde Grambin ist offiziell anerkannter Tourismusort

05.07.2024

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Meyer: Gemeinde will weiter in touristische Infrastruktur investieren

Strand beim Ostsee-Campingpark Oderhaff in Grambin, Foto: :TMV/Gohlke

Am Donnerstag, den 4. Juli 2024, hat Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer der Gemeinde Grambin im Landkreis Vorpommern-Greifswald offiziell den Status eines Tourismusortes verliehen. „Vor allem die Kombination aus naturbelassenen Strand- und Waldgebieten und der Nähe zu den Attraktionen der umliegenden Kurorte zieht jährlich viele naturliebende und ruhesuchende Gäste nach Grambin. Mit der Anerkennung zum Tourismusort plant die Gemeinde künftig weiter in die touristische Infrastruktur zu investieren. So soll beispielsweise ein Wander- und Radweg auf dem Deich entstehen“, erklärte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, vor Ort.

Grambin grenzt im Norden an das Südufer des Stettiner Haffs mit einem Sandstrand und weitläufigen Schilfgürteln. Eingebettet zwischen dem Seebad Ueckermünde im Westen und dem Erholungsort Mönkebude im Osten erstreckt sich die Gemeinde entlang des Haffrundweges. Südlich schließt sich das ausgedehnte Naturschutzgebiet Ueckermünder Heide an.

Das Naherholungsangebot ist vielfältig und umfasst einen Campingplatz am Naturstrand. Der Campingpark zeichnet sich durch ein nachhaltiges Energiekonzept und eine Einkaufsmöglichkeit mit regionalen Produkten aus. Zudem liegt die Gemeinde am Haffrundweg und hat Anschluss an den Oder-Neiße-Radweg, was sie zu einem beliebten Zwischenstopp für Radtouristen macht.

Informationen zu den Prädikaten „Tourismusort“ und „Tourismusregion“

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes M-V und Einführung der neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ vor knapp drei Jahren sind nun insgesamt 41 Tourismusorte und zwei Tourismusregionen im Land anerkannt. Durch die zeitgleiche Anpassung des Kommunalabgabengesetzes ist es diesen Tourismusorten und Tourismusregionen erlaubt, eine Kurabgabe einzuführen.

Voraussetzungen, um Tourismusort werden zu können:

  • landschaftlich bevorzugte Lage,
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung,
  • geeignete Angebote für Naherholung, wie Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder
  • das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Ausführliche Pressemeldung: https://www.regierung-mv.de/


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