Als direkte Antwort auf die gestrigen Bekanntmachungen der Landesregierung teilen Vertreter der Inseln Hiddensee und Rügen sowie die Hansestadt Stralsund Folgendes mit:
- Die Regelung zur verzögerten Öffnung des Tourismus trotz deutlich sinkender Inzidenzwerte (12.5.21.- Landkreis Vorpommern-Rügen Inzidenz: 35,2 ) ist unverhältnismäßig und daher nicht zu akzeptieren.
- Die Abweichung von der Bundesgesetzgebung (Inzidenz unter 50) ist rechtlich nicht nachvollziehbar – zumal die gleichen Voraussetzungen für Geimpfte, Genesene und Getestete wie auch in anderen Bundesländern gelten müssen.
- Es muss die Öffnung aller touristischer Einrichtungen (Hotels, Ferienwohnungen, Gastronomie, Handel, Freizeit, Kultur, Häfen, Schwimmbäder und sonst. tour. Dienstleistungen) ab dem 23. Mai 2021 ermöglicht werden.
- Wir nehmen den Image- und Wirtschaftsschaden für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und unsere Region nicht hin. (Bayern, Schleswig-Holstein, Polen, Mallorca etc. öffnen und MV nicht.)
- Wir fordern die Landesregierung auf, die aktuelle Landesverordnung umgehend anzupassen und aufgrund der aktuellen Lage in Landkreisen mit einer Inzidenz < 50 Tourismus (inkl. Beherbergung) umgehend im Mai zu ermöglichen. Parallel wird der Tourismusverband Rügen e.V. gemäß aktuellen Vorstandsbeschluss beauftragt, Klage gegen die derzeit gültige Landesverordnung sowie die angekündigte Verordnung einzuleiten.
- Der Landkreis wird aufgefordert umgehend alle notwendigen Schritte einzuleiten.