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Gemeinsame Erklärung zur "Tourismusöffnung Rügen/Stralsund/Hiddensee"

12.05.2021

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55 sek

Stand 12. Mai 2021

Tourismusverband Rügen © Eine gemeinsame Erklärung zur Tourismusöffnung. Ein Licht am Horizont?

Als direkte Antwort auf die gestrigen Bekanntmachungen der Landesregierung teilen Vertreter der Inseln Hiddensee und Rügen sowie die Hansestadt Stralsund Folgendes mit:

  1. Die Regelung zur verzögerten Öffnung des Tourismus trotz deutlich sinkender Inzidenzwerte (12.5.21.- Landkreis Vorpommern-Rügen Inzidenz: 35,2 ) ist unverhältnismäßig und daher nicht zu akzeptieren.
  2. Die Abweichung von der Bundesgesetzgebung (Inzidenz unter 50) ist rechtlich nicht nachvollziehbar – zumal die gleichen Voraussetzungen für Geimpfte, Genesene und Getestete wie auch in anderen Bundesländern gelten müssen.
  3. Es muss die Öffnung aller touristischer Einrichtungen (Hotels, Ferienwohnungen, Gastronomie, Handel, Freizeit, Kultur, Häfen, Schwimmbäder und sonst. tour. Dienstleistungen) ab dem 23. Mai 2021 ermöglicht werden.
  4. Wir nehmen den Image- und Wirtschaftsschaden für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern und unsere Region nicht hin. (Bayern, Schleswig-Holstein, Polen, Mallorca etc. öffnen und MV nicht.)
  5. Wir fordern die Landesregierung auf, die aktuelle Landesverordnung umgehend anzupassen und aufgrund der aktuellen Lage in Landkreisen mit einer Inzidenz < 50 Tourismus (inkl. Beherbergung) umgehend im Mai zu ermöglichen. Parallel wird der Tourismusverband Rügen e.V. gemäß aktuellen Vorstandsbeschluss beauftragt, Klage gegen die derzeit gültige Landesverordnung sowie die angekündigte Verordnung einzuleiten.
  6. Der Landkreis wird aufgefordert umgehend alle notwendigen Schritte einzuleiten.