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Gesetzesänderung zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen verabschiedet

11.06.2021

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Im Schweriner Landtag ist am 11. Juni 2021 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Kurortgesetzes zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen verabschiedet worden.

Kommunalabgaben- und Kurortgesetz geändert, Foto: WiMi

Neu ist hierbei unter anderem die Einführung der Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“. Aktuell dürfen nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte eine gästebezogene Kurabgabe erheben. Dies führt zu erheblichen Unterschieden innerhalb einer Region bezüglich der Infrastruktur und der angebotenen Leistungen.

Urlauber sind mobil und aktiv, möchten die Region erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basisleistungen betrifft.  Damit Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt, müssen die Infrastruktur, die Mobilität und die Qualität nachhaltig verbessert werden.

Die Änderung ermöglicht Orten, die wichtige Leistungen beziehungsweise Angebote für die Touristen vorhalten und in interkommunalen Vorhaben eine wichtige Rolle übernehmen, eine gästebezogene Abgabe zu erheben. Mecklenburg-Vorpommern schafft mit den Tourismusregionen als erstes Bundesland für diese überörtlichen Bezüge der touristischen Entwicklung die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Als Grundlage dient die Landestourismuskonzeption, die neben interkommunaler und gemeindeübergreifender Zusammenarbeit auch die Entwicklung neuer Mobilitätsangebote in touristischen Regionen als Strategie- und Zukunftsfelder definiert. Dazu zählt die Einführung von Gästekarten in Kombination mit der Nutzung eines fahrpreislosen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Für eine Umsetzung fehlten bisher der notwendige rechtliche Rahmen und die Finanzierungsmöglichkeiten. Mit der Gesetzesänderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes wird die Finanzierung nun auf eine bessere Grundlage gestellt und gibt den Kommunen mehr Planungssicherheit.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern wird im nächsten Schritt ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, um die Orte und Regionen zu ermitteln, die sich für eine Einstufung als Tourismusort oder -region bewerben wollen. Der Verfahrensweg wird hier in Kürze vorgestellt.