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Hansestadt Stralsund führt Übernachtungssteuer ein

04.08.2023

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Ab dem 1. September 2023 gilt für alle Beherbergungsbetriebe in Stralsund eine Übernachtungssteuer – auch Bettensteuer genannt. Die von der Bürgerschaft der Hansestadt im März 2023 beschlossene Übernachtungssteuersatzung ist hier auf der Webseite der Stadt einzusehen.

Hansestadt Stralsund führt Übernachtungssteuer ein, Foto: TMV/Kirchgessner

Die Übernachtungssteuer beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises (ohne Mahlzeiten) und dient der allgemeinen Haushaltsfinanzierung der Hansestadt. Mit den zusätzlichen Einnahmen werden zum großen Teil städtische Infrastrukturprojekte und kulturelle Einrichtungen finanziert.

Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Übernachtungssteuer sind hier auf der städtischen Internetseite zusammengefasst.

Aktuell arbeitet die Stadtverwaltung an einer zusätzlichen Webseite, damit sich der Aufwand für alle Beherbergungsbetriebe so gering wie möglich hält. Betreiberinnen und Betreiber können sich ab Oktober 2023 auf dieser eigens für die Bettensteuer eingerichteten Webseite registrieren und auch die Anzeige über die Bereitstellung von Beherbergungsmöglichkeiten digital einreichen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Webportal außerdem für die Erklärung der Steuer zur Verfügung stehen.

Eine Informationsveranstaltung zum Thema Übernachtungssteuer findet am 29. August 2023 um 16:00 Uhr im Löwenschen Saal im Rathaus der Hansestadt Stralsund statt.

Zuvor hatten die Landeshauptstadt Schwerin 2014, die Hansestadt Wismar 2015 und zuletzt die Hansestadt Greifswald im April 2023 eine Übernachtungssteuer in Beherbergungsbetrieben eingeführt.


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