Ansprechpartner:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de
Jördis Mannheim
Telefon: 0385 6363-1434
E-Mail: joerdis.mannheim@lfi-mv.de
Christoph Papenfuß
Telefon: 0385 6363-1231
E-Mail: christoph.papenfuss@lfi-mv.de
Wer wird gefördert:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen
- Vereine, Verbände, Stiftungen; gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- freiberuflich Tätige
- Unternehmen, die im Rahmen des jeweils geltenden Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind
Was wird gefördert:
Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere:
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz,die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
- Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
- Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
- Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
- Planungsleistungen investiver Maßnahmen
Wie wird gefördert:
- als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
- Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 %, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden
Antragstellung:
- Einreichung schriftlicher, formgebundener Anträge vor Vorhabensbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge im Landesförderinstitut einzureichen.
- Das Antragsformular finden Sie hier
Voraussetzung:
- Projektdurchführung in M-V
- die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mindestens 20 000 Euro
- Projektstandort befindet sich im Eigentum des Antragstellers bzw. dieser kann eine Nutzungsberechtigung für den Standort nachweisen
- Projekt ist sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant
- für die Durchführung des Projektes liegen die erforderlichen Genehmigungen vor
- Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten ist gesichert
- mit dem Vorhaben wird nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen.
- Amortisationszeit des Projektes überschreitet 5 Jahre
Mehr Informationen: finden Sie hier