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Landesregierung beschließt neue Corona-Landesverordnung mit Gültigkeit ab 1. April 2022

31.03.2022

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Änderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 18/2022 veröffentlicht

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport © Landesregierung beschließt neue Corona-Landesverordnung mit Gültigkeit ab 1. April 2022

Auf Grundlage der Landtagsbeschlüsse vom 24. März 2022 hat die Landesregierung am 29. März 2022 eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen, die am 1. April 2022 die bisherige Verordnung mit den Übergangsregelungen ablöst.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor die bundesweit höchsten Zahlen bei den Infizierten und bei der Hospitalisierungsinzidenz“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Das führe zu einer starken Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems – in Teilen zu einer Überlastung.

Drese: „Wir handeln, da es die Situation in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns erfordert. Wir wollen die Krankenhäuser nicht noch zusätzlich belasten durch den Wegfall aller Schutzmaßnahmen.“

In der neuen Landesverordnung wird insbesondere durch die Einführung des § 6 (Epidemiologische Gefahrenlage, sog. „Hotspot“) die gesetzliche Grundlage für die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich ausbreitenden Infektionslage geschaffen.

Folgende Schutzmaßnahmen sollen zur Gefahrenabwehr aufrechterhalten werden:

  1. Die Maskenpflicht in (öffentlichen) Innenbereichen, verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer Maske auch im Außenbereich immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann;
  2. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, ersatzweise bei Sitzplätzen die Gewährleistung des sogenannten Schachbrettmusters;
  3. Die Fortschreibung der 3G-Regel entsprechend den Übergangsvorschriften (alternativ die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, dann Verzicht auf Maske oder Abstand möglich);
  4. Die Fortschreibung der 2G+-Regel in Clubs und Diskotheken entsprechend den Übergangsvorschriften
  5. Die Aufrechterhaltung der Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten entsprechend den Übergangsvorschriften.

„Gerade das Tragen einer Maske in den Innenbereichen ist eine einfache, aber gute Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen. Viele Menschen fühlen sich sicherer, wenn auch ihr Gegenüber eine Maske trägt“, betonte die Ministerin.  

Drese hob hervor, dass das Kabinett die Corona-Entwicklung kontinuierlich beobachtet und analysiert. „Die Landesregierung wird in ihrer Sitzung am 5. April darüber beraten, ob Veränderungen bei den Schutzmaßnahmen, zum Beispiel bei den 3G-Regeln, vorgenommen werden“, so Drese.

Dieser Pressemitteilung ist eine Tabelle beigefügt, in der aufgelistet wird, in welchen Bereichen ein 3G-Erfordernis und/oder die Maskenpflicht besteht.

Download: Tabelle zur neuen Corona-LVO (PDF, 0,03 MB)

Download: Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 18/2022

Download: Corona-Landesverordnung MV (Lesefassung)