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Landesregierung MV veröffentlicht Änderungen der Corona-Landesverordnung mit angepasster Corona-Ampel

15.11.2021

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Gültigkeit bis 11. Dezember 2021 verlängert

Angepasste Schwellenwerte für die Indikatoren der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens, Anlage 1 der Corona-LVO MV, Foto: Landesregierung MV

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat im Gesetz- und Verordnungsblatt MV Nr. 70 vom 12. November 2021 Änderungen der Corona-Landesverordnung MV veröffentlicht.

Darin enthalten sind unter anderem neue Zwei-G-Erfordernisse sowie die angepasste Stufenkarte "Schwellenwerte für die Indikatoren der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens". Darin wurden vor allem die Werte der 7-Tages-Inzidenz der Hospitalisierten an das Infektionsgeschehen angepasst. Stufe 1 gilt ab dem 13. November 2021 bei einer 7-Tage-Inzidenz bei den Hospitalisierungen von maximal fünf und Stufe 4 bei mehr als elf Hospitalisierungen.

Zudem wird ab Stufe 3 (orange) in bestimmten Innenbereichen die Zwei-G-Pflicht eingeführt.

Außerdem gilt für ungeimpfte Beschäftigte bei einer Zwei-G-Pflicht und Zwei-G-Option die Anpassung der Testpflicht: vor Arbeitsbeginn muss am selben Tag täglich ein Schnell- oder Selbsttest vorgewiesen werden. Dabei sind Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren und Schwangere bis 31. Dezember 2021, Kinder unter sieben Jahren, Kinder unter zwölf Jahren bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können, bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests von dem Zwei-G-Modell ausgenommen.

Download:

Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) (Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 13. November bis 11. Dezember 2021)

Gesetz- und Verordnungsblatt MV Nr. 70

Schwellenwerte für die Indikatoren der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens


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