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Landtag beschließt Novelle des Landesfischereigesetzes

12.07.2024

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Angler aus anderen Bundesländern müssen in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich ab 2025 eine Fischereiabgabe von derzeit zehn Euro im Jahr zahlen. Schleswig-Holstein und Hamburg erheben diese Abgabe bereits. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen soll diese demnächst eingeführt werden. Der Touristenfischereischein, in dem bereits eine Fischereiabgabe enthalten ist, bleibt davon unberührt.

© Für Gastangler wird voraussichtlich ab 2025 eine Fischereiabgabe von derzeit zehn Euro fällig, Foto: TMV/Läufer

Das Online-Zugangsgesetz habe die Änderung nötig gemacht, erklärt der für die Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Wesentliche Ziele des Gesetzes sind: Fischbestände schützen, den Fischereischein standardisieren, die Fischereiabgabe gerecht ausgestalten und die Entbürokratisierung vorantreiben.

Dabei handelt es sich nicht um eine große Novelle, viel mehr um eine zweckentsprechende Anpassung. Gleichwohl kommen damit auf mein Ministerium weitere Aufgaben zu. Denn quasi im Paket werden nachfolgend die Küstenfischereiverordnung novelliert, die Binnenfischereiverordnung neu gefasst und Anpassungen in der Fischereischein- und der Fischereischeinprüfungsverordnung auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang soll auch eine Positivliste zur Bestimmung der einheimischen Fischarten in den Binnengewässern veröffentlicht werden, um die gesetzliche Definition des heimischen Fischbestands zu konkretisieren. Dazu stelle ich fest – darüber gab es ja Diskussionen: Der Karpfen gilt in MV als heimisch, da diese Art derzeit als auch in geschichtlicher Zeit ein zumindest regionales Verbreitungsgebiet in M-V hatte. Und damit kann er selbstverständlich auch besetzt werden.

Ausführliche Pressemeldung: https://www.regierung-mv.de