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Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. November 2022

03.11.2022

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Bei der Bewältigung der aktuellen außergewöhnlichen Lage insbesondere aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme am 31. Oktober 2022 nach intensiven Beratungen ihren Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ vorgelegt. Der Bund greift die Vorschläge auf und führt unter anderem die Gaspreisbremse zum 1. März 2023 ein. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt. Sie gilt bis April 2024.

Darüber hinaus wird der Bund im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für ausgewählte Verbraucherinnen und Verbraucher übernehmen. Details dazu im Beschluss.

Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme werden so ausgestaltet, dass Anreize zum Energiesparen bestehen.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder kommen ebenfalls überein, das von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern vorgeschlagenes, digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den Öffentlichen Personennahverkehr zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement, schnellstmöglich einzuführen.

Außerdem wird aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Härtefallregelung finanziert, die insbesondere Krankenhäusern, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen soll.

Download: Ausführlicher MPK-Beschluss 2. November 2022