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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

28.04.2021

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1 min

Begleitet werden Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben, die auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Attraktivität, der Barrierefreiheit, der Klimabilanz und der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet sind.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212

E-Mail: info@lfi-mv.de

Ulf Haverland
Telefon: 0385 6363-1432
E-Mail: ulf.haverland@lfi-mv.de

Manja Below
Telefon: 0385 6363-8317
E-Mail: manja.below@lfi-mv.de

Wer wird gefördert:

  • Gemeinden
  • Ämter
  • Landkreise und kreisfreie Städte
  • Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen
  • Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen

Was wird gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV-Haltepunkten (Bushaltestellen, zentrale Omnibusbahnhöfe, ÖPNV-Verknüpfungspunkte)
  • Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrsträger (Park & Ride- und Park & Bike-Anlagen, die dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, Errichtung von Radstationen)
  • Maßnahmen im SPNVals Neu-, Ausbau-und Ersatzinvestitionen (in den Schienenfahrweg, in Signal-, Fernmelde- und Sicherungsanlagen sowie Betriebsleittechnik, in Betriebsanlagen und deren Ausrüstung)
  • Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungsformen und Entwicklung alternativer ÖPNV-Konzepte stehen
  • Sonstige investive Maßnahmen (z. B. Busspuren, soweit sie dem ÖPNV dienen, Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalen)
  • Nichtinvestive Maßnahmen bzw. Projekte
  • weitere detaillierte Angaben sind der Richtlinie zu entnehmen

Wie wird gefördert:

  • als Anteilfinanzierung, in Einzelfällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragstellung: Das Antragsformular finden Sie hier.

Mehr Informationen: finden Sie hier.