28.04.2021
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Zweck der Förderung sind der Erhalt und die Entwicklung naturnaher und historischer Kulturlandschaften, insbesondere ihrer charakteristischen Landschaftselemente und wertvollen Biotope. Dazu gehören auch denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen sowie Freiflächen. Die Maßnahmen dienen der Entwicklung des ländlichen Raumes, der Stärkung örtlicher Partnerschaften sowie der Verbesserung regionaler Wertschöpfung. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit für die Ziele und Maßnahmen der Landschaftspflege im ländlichen Raum sensibilisiert und die Natur für die Bevölkerung erlebbar gemacht werden.
Ansprechpartner:
Landesforst Mecklenburg-Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin
Wer wird gefördert:
Landschaftspflegeverbände im Sinne des § 3 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, die sich satzungsgemäß der Landschaftspflege einer bestimmten Region widmen, durch integrierte Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und ihren Sitz und Wirkungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern haben
Was wird gefördert:
Wie wird gefördert:
Antragstellung: zum 31. März oder 31. August des laufenden Kalenderjahres
Voraussetzung:
Mehr Informationen: finden Sie hier