30.05.2024
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Das seit dem 1. April 2024 verfügbare Qualifizierungsgeld können Firmen für ihre Beschäftigten beantragen, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht und bei denen eine Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann.
Beim MV-TourismusTreff Arbeitskräfte am 15. Mai 2024 zum Thema Mitarbeitende in Tourismusunternehmen entwickeln hat Sven Hinrichsen, Leiter des Geschäftsfeldes Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord, ausführlich das neue Qualifizierungsgeld erläutert.
Der Mittschnitt des MV-Tourismustreff ist hier verfügbar: https://www.youtube.com/watch?v=HvcvTdQBPZY
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, zur Höhe und zur Beantragung des Qualifizierungsgeldes sind auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld zu finden.