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Weg frei für die Erprobung digitaler Meldeverfahren

26.02.2021

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Der Bundestag hat das Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten beschlossen. Nachdem zum 1. Januar 2020 die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet und ein digitales Meldeverfahren eingeführt wurde, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, können jetzt mit der Experimentierklausel weitere digitale Meldeverfahren in Beherbergungsstätten erprobt werden. Der DTV hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht nur Hotels, sondern alle Beherbergungsformen in der Experimentierklausel berücksichtigt werden. Die deutschen Reiseregionen haben nun die Möglichkeit, digitale Meldeverfahren zu erproben. Neben dem Bürokratieabbau ist ein weiterer Effekt die Vermeidung unnötiger Kontakte beim Einchecken.

Deutscher Tourismusverband informiert über neues Gesetz, Foto: DTV

Weitere Informationen: www.bundestag.de