29.10.2020
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Am 28. Oktober 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einer Videokonferenz zusätzliche Maßnahmen für die Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Maßnahmen treten ab 2. November 2020 deutschlandweit in Kraft und werden bis Ende November befristet.
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, ihre Kontakte weiter zu verringern und auf nicht notwendige private Reisen zu verzichten. Einrichtungen der Freizeitgestaltung werden geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen untersagt und Gastronomiebetriebe dürfen nur Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten.
Der Bund wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren und Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern.
Download der ausführlichen Darstellung aller Maßnahmen: Beschluss (pdf, 89 kb)