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Bau von Radwegen

28.04.2021

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Gegenstand der Förderung ist der Aus- und Neubau von selbständigen und straßenbegleitenden Radwegen in kommunaler Baulast. Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunalstraßen mit Radwegen beabsichtigt. Durch die Verbesserung der landesweiten Ausstattung mit Radwegen wird der Anteil des emissionsarmen Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen erhöht und eine Verlagerung bzw. Vermeidung von motorisiertem Verkehr angestrebt. Dies dient somit der Zielstellung einer Reduktion der CO2 -Emissionen im Verkehr.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin

Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212

E-Mail: info@lfi-mv.de

Doreen Machel
Telefon: 0385 6363-1415
E-Mail: doreen.machel@lfi-mv.de

Maik Börner
Telefon: 0385 6363-1294
E-Mail: maik.boerner@lfi-mv.de

Wer wird gefördert: Landkreise und Gemeinden sowie die Gemeindeverbände

Was wird gefördert:

  • Neu- oder Ausbau eines verkehrlich gebotenen, straßenbegleitenden Radwegs an einer Straße in kommunaler Baulast (straßenbegleitender Radweg)
  • Neu- oder Ausbau eines selbstständigen kommunalen Radwegs, der zur An- oder Verbindung von Orten oder Ortsteilen dient
  • Ausbau von vorhandenen Wegen für den Radverkehr, die in einem angemessenen räumlichen Zusammenhang mit einer Straße in kommunaler Baulast stehen
  • Neubau von Radwegen zur Anbindung der Wege nach Nummer 3
  • Neu- oder Ausbau von kommunalen Radwegen, die Bestandteil eines touristischen Radwegekonzeptes sind
  • Erhaltung von vorhandenen Radwegen, wenn für den betreffenden, in vergleichbarer Ausführungsart wiederherzustellenden Radwegabschnitt keine Zweckbindung aus vorherigen Förderungen besteht und eine Nutzung des Radweges aufgrund des schlechten Zustandes des Radwegoberbaus faktisch nicht möglich ist.

Wie wird gefördert?

  • Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • im Einzelfall als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragstellung:

  • Voranmeldung der zur Förderung vorgesehenen Maßnahme(n) bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr
  • im Falle einer positiven Entscheidung: Einreichung des vollständig ausgefüllten rechtsverbindlich unterzeichneten Antrags einschließlich der erforderlichen Anlagen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • Das Antragsformular finden Sie hier

Mehr Informationen: finden Sie hier.