28.04.2021
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Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen wildlebender Pflanzen und Tiere sowie Schutz und Überwachung im Bestand bedrohter Tiere und Pflanzen.
Ansprechpartner: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt – Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege
Wer wird gefördert: Natürliche und juristische Personen
Was wird gefördert:
Wie wird gefördert: Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Antragstellung:
Mehr Informationen: finden Sie hier