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Bund verlängert coronabedingte Überbrückungshilfen

09.09.2021

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Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat die Entscheidung der Bundesregierung, die Überbrückungshilfen  III Plus bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, begrüßt. „Das ist eine gute Entscheidung. So wird weiter Unterstützung für die Unternehmen in der Corona-Pandemie ermöglicht. Das bedeutet im Ergebnis auch weiter konkrete Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

WiMi © Bund verlängert coronabedingte Überbrückungshilfen

Mittelständische Unternehmen sind Zugpferde für das Vorankommen der heimischen Wirtschaft

Die Überbrückungshilfe mit ihren Zuschüssen zu den Fixkosten ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung der Unternehmen mit starken coronabedingten Umsatzrückgängen. In Mecklenburg-Vorpommern sind seit Juni 2020 mehr als 450 Millionen Euro an Überbrückungshilfen in den unterschiedlichen Phasen ausgezahlt worden. Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit weniger als einer/m Vollzeitbeschäftigten haben seit Januar 2021 die Möglichkeit, anstelle der Fixkostenerstattung eine Betriebskostenpauschale, die sogenannte Neustarthilfe, zu beantragen. An Neustarthilfe sind in Mecklenburg-Vorpommern bislang rund 23 Millionen Euro geflossen.  „Die Firmen und die Solo-Selbständigen haben in der Pandemie durch Land und Bund umfangreiche Unterstützung erhalten. Die mittelständischen Unternehmen im Land sind die Zugpferde für das Vorankommen der heimischen Wirtschaft. Sie prägen die wirtschaftliche Entwicklung. Die Firmen erlitten durch die Pandemie unverschuldet massive Einbrüche bei Produktion, Nachfrage und Umsätzen. Die Überbrückungshilfe ist wichtig, damit Unternehmen möglichst schnell aus der Krise kommen“, sagte Glawe.

Informationen zur Verlängerung der Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021. Dabei werden nach Angaben des Bundes die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden derzeit durch den Bund überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.