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Corona: Erwartungen an eine EXIT-Strategie 2022

10.02.2022

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Erwartungen der IHKs, der Handwerkskammern, des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern sowie des Handelsverbands Nord an eine EXIT-Strategie 2022

Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern geht in das dritte „Corona-Jahr“. Die zur Eindämmung der Pandemie weiterhin geltenden Maßnahmen waren nach Auffassung der Landesregierung bislang erforderlich, um das Gesundheitssystem zu schützen. Diese Maßnahmen belasten jedoch viele Unternehmen. Insbesondere ein Betrieb unter 2G- oder 2Gplus-Bedingungen führt zu wirtschaftlich nicht auskömmlichen Ergebnissen. Je länger 2G und 2Gplus in einzelnen Wirtschaftsbereichen andauern, desto schwerwiegender sind die wirtschaftlichen Folgen.

Um die kommenden Monate zu meistern, brauchen die Betriebe daher mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Die Vielzahl der Regeln und Regeländerungen strapazieren das Vertrauen der Betriebe und sorgen für Verwirrung wie auch Verärgerung. Dies betrifft auch unterschiedliche Regelungen zwischen den Bundesländern zu Lasten der Wirtschaft in MV. Hinzu kommt, dass bei Änderungen von einem auf den anderen Tag Unternehmen und Personal kaum Zeit haben, sich auf die jeweils neue Situation einzustellen.

Für das RKI steht bei der Lagebewertung die Entwicklung der Schwere der Erkrankungen im Vordergrund, nicht aber mehr die Erfassung aller Infektionen. Um das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten, sind Inzidenzwerte folglich weder zielführend noch aussagefähig. Sie sollten daher als Kriterium entfallen. Und es gibt in diesen Tagen die positive Nachricht sowohl für das Gesundheitssystem als auch für die Wirtschaft, dass mit der Zulassung des neuen Protein-Impfstoffs Novavax sowie der Verfügbarkeit wirksamer Medikamente weitere Instrumente zur Verfügung stehen, um Menschen vor einem schweren Infektionsverlauf zu schützen bzw. sie erfolgreich zu behandeln.

Daher fordert die Wirtschaft eine sofortige Überprüfung und Anpassung der Corona-Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Die Erforderlichkeit von Maßnahmen muss mit Blick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen neu begründet werden. Eine einfache Verlängerung der Maßnahmen kann nicht mitgetragen werden. Der im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegte Stichtag (19.03.2022) sollte nicht in Frage gestellt werden. Vielmehr muss er zum Anlass genommen werden, um auch die oben beschriebenen weitergehenden Maßnahmen auf Landesebene zurückzunehmen. Diese grundsätzlichen Forderungen knüpfen an bestehende Überlegungen wie z.B. die am 24.01.2022 für die Tourismusbranche vorgelegten Vorschläge an.1

Die Wirtschaft erwartet von der Landesregierung, die Corona-Landesverordnung einschließlich der MV-Ampel grundsätzlich zu vereinfachen. In ihrer jetzigen Form ist die Umsetzung der MV-Ampel überaus komplex und kaum mehr nachvollziehbar. Eine Vereinfachung sollte folgende Stufen beinhalten:

  • Stufe 0 / grün = keine Schutzmaßnahmen
     
  • Stufe 1 / gelb = leichte Schutzmaßnahmen, insbesondere Abstände, Hygieneauflagen; ggf. Maskenpflichten in Innenräumen, wo andere Hygienemaßnahmen nicht umgesetzt werden können
     
  • Stufe 2 / orange = mittlere Schutzmaßnahmen, d.h. zusätzliche Testpflichten, zudem Begrenzung von Kunden- und Besucherzahlen abhängig von den Kapazitäten2
     
  • Stufe 3 / rot = hohe Schutzmaßnahmen, d.h. stärkere Begrenzung von Kunden- und Besucherzahlen abhängig von den Kapazitäten

Zudem müssen die Indikatoren zur risikogewichteten Einstufung des Infektionsgeschehens (Ampel-Kriterien), die maßgeblich für die Stufenzuordnungen sind, überarbeitet werden. Angesichts der Tatsache, dass Infektionen mit SARS-CoV-2 nunmehr einen deutlich milderen Verlauf zeigen und schwere Erkrankungen eher die Ausnahme darstellen, sind die aktuellen Gewichtungskriterien der MV-Ampel zu streng gewählt. Gerne treten die Verfasser mit der Landesregierung über eine Anpassung der MV-Ampel in Dialog.

1) siehe https://tourismus.mv/artikel/fuer-eine-erfolgreiche-saison-2022-tourismusbranche-mv-schlaegt-dreiklang-fuer-regeln-ab-ostern-vor
2) Immer bezogen auf öffentlich zugängliche Innenräume mit Publikumsverkehr, nicht bezogen auf geschlossene Gruppen, Arbeitsplätze oder den privaten Bereich


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