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Corona-Landesverordnung MV mit neuen Öffnungsschritten veröffentlicht

02.06.2021

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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV veröffentlicht.

Unter anderem entfällt für Nutzungsberechtigte von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, bei denen eine Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen ist, die erforderliche Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Ebenso sind ab dem 4. Juni 2021 tagestouristische Reisebusveranstaltungen wieder möglich.

Weitere Informationen: Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Stand 2. Juni 2021)


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