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Corona: Lockerungen für den Kulturbetrieb ab dem 4. März

02.03.2022

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Martin: Wichtiges Signal für die Kultur und ihr Publikum

Auch für Diskotheken und Clubs gibt es Öffnungsperspektiven. Foto: TMV/Tiemann

Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 beschlossen, die Corona-Schutzmaßnahmen in drei Stufen zu lockern. Die Landesregierung hat heute den zweiten Schritt der Lockerungen, die ab dem 4. März 2022 in Kraft treten werden, beschlossen. Einen Schwerpunkt dieser Lockerungen bildet der erleichterte Zugang zu den vielfältigen Kulturangeboten im Land. Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive werden wieder mehr Besucherinnen und Besucher unter einfacheren Bedingungen empfangen können. Jugendkunst- und Musikschulen haben keine Gruppenbegrenzungen mehr, und auch die Arbeit für Chöre, Musikensembles und soziokulturelle Zentren wird erleichtert.

„Dass wir mit diesem Schritt die Lockerungen im Kulturbereich in den Mittelpunkt stellen, sendet ein wichtiges Signal in die Kulturszene und an alle Bürgerinnen und Bürger. Wir erleichtern den Zugang zu Kunst- und Kulturangeboten und ermöglichen damit wieder mehr Kultur für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Kulturministerin Bettina Martin im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Die Landesregierung hält damit ihr Versprechen, wonach im Kulturbetrieb umgehend gelockert wird, sobald die Infektionslage das zulässt.“

Mit den jetzt beschlossenen Änderungen werden die Voraussetzungen für den Besuch von Theatern, Museen, Ausstellungen und anderen Veranstaltungen mit 3G in den Ampelstufen 2,3 und 4 analog zu den Maßnahmen für den Einzelhandel und die Gastronomie geregelt.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Theater und Konzerthäuser können in den Stufen 2, 3 und 4 nach der 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) besucht werden. Diese Regelung entspricht den Vorgaben für die Gastronomie. Im Innenbereich ist das Tragen einer FFP-2-Maske erforderlich. Die Theater und Konzerthäuser können 60 Prozent ihrer Zuschauerplätze belegen. Wer zu zweit oder als Gruppe kommt, kann ohne Abstand zusammensitzen. Bei dem bald folgenden nächsten Schritt wird auch die Kapazitätsgrenze entfallen.
     
  • Ausstellungen und Museen können den Innenbereich in den Stufen 2, 3 und 4 ebenfalls unter 3G öffnen. Es gilt aber weiter die Verpflichtung, eine FFP-2-Maske zu tragen. Diese Regelung entspricht den Vorgaben für den Einzelhandel.
     
  • Für den Außenbereich von Ausstellungen und Museen gelten keine Beschränkungen mehr.
     
  • In Bibliotheken und Archiven sowie den soziokulturellen Zentren gilt nun durchgehend in den Stufen 2, 3 und 4 die 3G-Regel. Das Tragen einer FFP-2-Maske ist weiter verpflichtend.     
     
  • Chöre und Musikensemble können künftig wieder ohne eine Teilnehmerbeschränkung und unter Einhaltung der 3G-Regel in den Stufen 2, 3 und 4 proben und auftreten.
     
  • Gleiches gilt in den Musik- und Jugendkunstschulen. Die Teilnehmerzahlbegrenzung wird aufgehoben.
     
  • Für Großveranstaltungen gilt allgemein eine maximale Kapazitätsauslastung von 60% bzw. 1 Person auf 10 qm bei bis zu 6.000 Zuschauer im Innenbereich bzw. maximal 75% bzw. 1 Person auf 4 qm bei bis zu 25.000 Zuschauer im Außenbereich. Hierbei dürfen diejenigen, die zu zweit oder als Gruppe die Veranstaltung besuchen oder das Angebot nutzen, ohne Abstand zusammensitzen.
     
  • Religiöse Zusammenkünfte können ohne Einschränkungen stattfinden.

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