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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet – Land ergänzt mit zusätzlicher Unterstützung

08.07.2020

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Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen hat der Bund als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets die Auflage eines Programms für Überbrückungshilfen mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro beschlossen. Es richtet sich an Unternehmen, die weiterhin von einem erheblichen coronabedingten Umsatzausfall betroffen sind. Die Umsetzung erfolgt über die Länder. In Mecklenburg-Vorpommern wird das Bundesprogramm durch eine länderspezifische Unterstützung angereichert. „Wir haben im Zukunftsbündnis beschlossen, dass wir unseren Unternehmen ergänzend zu den Bundeshilfen weitere Unterstützung anbieten. Das wird aus dem MV-Schutzfonds finanziert. Dafür stehen bis zu 22 Millionen Euro zur Verfügung. Das bedeutet: Für unsere Unternehmen greift zusätzlich zum Bundesprogramm die landesspezifische Unterstützung – und das mit einer einmaligen Antragstellung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Die landesspezifische Komponente ist in das Verfahren der Überbrückungshilfe integriert.

Bundesprogramm startet am 10. Juli 2020

Das Bundesprogramm sieht vor, dass Unternehmen Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten beantragen können. Voraussetzungen sind ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 von mindestens 60 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten sowie ein coronabedingter Umsatzausfall von 40, 50 beziehungsweise mindestens 70 Prozent in den Monaten Juni bis August 2020. Die Förderung wird auf die folgenden Maximalbeträge pro Monat gedeckelt:

  • Im Regelfall 3.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten, insgesamt somit maximal 9.000 Euro
  • Im Regelfall 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, insgesamt somit maximal 15.000 Euro
  • ansonsten 50.000 Euro, insgesamt somit maximal 150.000 Euro.

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Hierzu gehören insbesondere Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Finanzierungskostenanteile von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Versicherungen, Kosten für Auszubildende und die Kosten für den Steuerberater im Zusammenhang mit der Antragstellung. Alle weiteren Personalaufwendungen (mit Ausnahme der Kosten für Auszubildende) werden allerdings nur pauschal mit einem Aufschlag auf die Fixkosten in Höhe von zehn Prozent berücksichtigt. 

Der Unternehmerlohn beziehungsweise Kosten des privaten Lebensunterhalts gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben. „Am 10. Juli fällt der Startschuss für die Antragstellung: Dann kann bei den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern auf der zentralen Plattform des Bundes mit der Antragstellung für die Unternehmen begonnen werden. Die Anträge können ohne Einschränkung auch noch bis Ende August rückwirkend gestellt werden. Das bedeutet – die Unternehmen gewinnen Zeit, müssen sich nicht direkt in den ersten Tagen an ihren Steuerberater wenden“, sagte Glawe.

Das Verfahren läuft digital:

Der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer registriert sich auf der Bundesplattform ab dem 8. Juli 2020. Nach Erhalt einer PIN-Nummer kann der Antrag auf der Bundesplattform gestellt werden – dieser landet digital beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Dort erfolgt die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung.

Land unterstützt Unternehmen zusätzlich bei anfallenden Personalkosten

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Überbrückungshilfe des Bundes mit monatlichen Festbeträgen für die Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, für die Mitarbeiter, die ihren Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern haben, in der Höhe von monatlich

  • 1.000 Euro pro Vollzeitäquivalent bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang
  • 700 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent
  • 600 Euro pro Vollzeitäquivalent bei einem Umsatzrückgang von 40 bis unter 50 Prozent.

Dabei werden die Personalkosten für Beschäftigte, die teilweise noch in Kurzarbeit sind, anteilig berücksichtigt. Die Beantragung erfolgt zusammen mit dem Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beim Landesförderinstitut (LFI). Auch die Bewilligung und Auszahlung läuft integriert in den Überbrückungshilfe-Prozess. „Für die Unternehmen sind vor allem die Personalaufwendungen kostenintensiv. Im Bundesprogramm werden die tatsächlichen Personalkosten für den eingeschränkten Betrieb des Unternehmens durch einen pauschalen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent berücksichtigt. Da wollen wir helfen und stocken auf. Pro Vollzeitbeschäftigtem können weitere Förderungen in Anspruch genommen werden“, sagte Glawe. 

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Informationen zur Überbrückungshilfe einschließlich ergänzender Landeskomponente unter www.lfi-mv.de.