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Steuerliche Erleichterungen in der Corona-Krise

27.04.2020

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FAQ „Co­ro­na“ (Steu­ern) des Bundesministeriums der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de

Download: FAQ "Corona" (Steuern)


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