27.04.2020
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FAQ „Corona“ (Steuern) des Bundesministeriums der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de
Download: FAQ "Corona" (Steuern)