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Coronakrise – Soforthilfe für die Wirtschaft

13.03.2020

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Unternehmens-Hotline unter 0385 588-5588

Die Auswirkungen des Coronavirus erreichen die Wirtschaft  in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus nicht absehbar. Erste Auswirkungen sind bereits spürbar. Unter anderem aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handwerk, aus dem Tourismus gibt es vermehrte Hilferufe. Erste Liquiditätsengpässe treten bei Unternehmen auf. Um diesen Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können, haben wir ein 100-Millionen-Euro-Hilfsprogramm geschnürt. Unser Ziel muss es sein, die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft einzudämmen. Hierfür brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung. Arbeitsplätze und Unternehmen müssen gesichert werden“, machte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe deutlich.

100-Millionen-Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

---Einzelne Maßnahmen im Überblick---

Sonderprogramm für Landesbürgschaften

  • Auflegung eines Sonder-Landesbürgschaftsprogramms für Liquiditätshilfen für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft PwC hat sich als Mandatar des Landes kurzfristig personell verstärkt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer soll auf 1 bis 2 Wochen verkürzt werden.

Auch höhere Kredite werden verbürgt

  • Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.

Schnelle Bürgschaften bis 250.000 Euro

  • Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU

  • Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.
  • Liquiditätshilfe für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro.

Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche

  • Beschleunigte Auszahlung von bereits bewilligten Investitionszuschüssen (GRW) an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.
  • Beschleunigte Auszahlung der Zuschüsse für Forschung und Entwicklung für Unternehmen und private Forschungseinrichtungen innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.
  • Beschleunigte Auszahlung der Investitionszuschüsse an Kommunen im Rahmen der Infrastrukturförderung innerhalb einer Woche nach Eingang der Mittelanforderung.

Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft bei auftretenden Problemen eine Unternehmens-Hotline (0385/588-5588) geschaltet.