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Coronahilfen auf einen Blick

04.06.2020

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7 min

Das Konjunkturpaket sieht unter anderem Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen in Höhe von insgesamt und maximal 25 Milliarden vor. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden und unter anderem dem Hotel- und Gaststättengewerbe zugute kommen. 

Coronahilfen im Überblick.

Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket: Koalitionsausschuss einigt sich auf 130-Milliarden-Euro-Paket

Zum Download: Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020

Glawe: Unterstützung für Ausbildungsbetriebe, um Lehrlinge zu halten

Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die von einem erheblichen Arbeitsausfall und deshalb von Kurzarbeit betroffen sind, sollen auch ihre Lehrlinge in der Corona bedingt schwierigeren wirtschaftlichen Zeit bestmöglich in den Betrieben halten können. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass zum Antragszeitpunkt der Anteil der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen („Kurzarbeiterquote“), mindestens 50 Prozent beträgt oder in der Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Herabsetzung der regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten geplant ist. Anträge stehen ab dem 01. Mai zum Download beim Landesförderinstitut (lfi-mv.de) bereit. Das Programm tritt an diesem Tag auch in Kraft. https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1623823

Steuererleichterungen beschlossen

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

So wird für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Weiterlesen

Verlustrücktrag: Steuerverwaltung bietet weitere Hilfe – auch für private Vermieter

Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter. Weiterlesen

Unterstützung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler durch rückzahlbare Liquiditätshilfen

Zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie unterstützt beispielsweise Unternehmen mit dem Soforthilfeprogramm mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. „Wir haben ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Das sind Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Wir wollen die Unternehmen stabilisieren und Arbeitsplätze erhalten. Das ist eine große Herausforderung für die heimische Wirtschaft. Die Anträge können im Internet bei der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung abgerufen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Freitag. Weiterlesen

Die Landesregierung schafft MV-Schutzfonds 

Die Landesregierung hat sich in der Kabinettssitzung am 24. März auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für die Krankenversorgung sind zusätzliche Ausgaben geplant – für notwendige Ausstattungen, Impfstoffe und Hilfsmittel. Weiterlesen

UPDATE 31. Mai: Antragstellung für Soforthilfe beendet 
Zur Pressemitteilung

Hier finden Sie das Antragsformular des Landesförderinstitut M-V: www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/corona-soforthilfe/download-coronahilfe/Antrag-Coronahilfe-Maez-2020.pdf

Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!

Auszahlung der Soforthilfe gestartet

Laut Angaben des Wirtschaftsministerium MV hat das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern am 26. März mit der Auszahlung der angekündigten Soforthilfe begonnen. Ausgezahlt werden dabei sogenannte nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten. Weitere Informationen:  www.tourismus.mv/wirtschaftsminister-glawe-auszahlung-der-soforthilfe-ab-heute

Landesregierung beschließt Hilfen auch für mittelgroße Unternehmen

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung am 31. März auf Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten geeinigt. Hier geht es zur Pressemitteilung

  • Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten in wirtschaftlicher Schieflage können eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Anträge können ab dem 1. April beim Landesförderinstitut gestellt werden. Dafür stellt das Land 36 Millionen Euro bereit. 
  • Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“. 

Anträge können ab dem 1. April 2020 beim Landesförderinstitut gestellt werden.

Erweiterung des Kreises der Antragsteller 

In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende  Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

•      Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.

•      Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

•      Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

MV-Schutzfonds: 20 Millionen Euro für die Kultur bereitgestellt

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die entsprechenden Auszahlungsbedingungen für die Schutzleistungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst. Weiterlesen

Kabinett verabschiedet weitere KfW-Hilfen  Schnellkredite für den Mittelstand

Die Bundesregierung baut die Kredithilfen für kleine und mittlere Betriebe aus. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" macht eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" wird zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung durch die Hausbanken. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kfw-schnellkredit-2020-1739512

Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Beihilfen und Unter-stützungen während der Corona-Krise Folgendes: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom1. März bis zum31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die in R 3.11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 der Lohnsteuer-Richtlinien(LStR) genannten Voraussetzungen brauchen nicht vorzuliegen. Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.html

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit stellt hier die wichtigsten Informationen für Unternehmen zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Das Merkblatt zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Unterstützung für Unternehmen

Unternehmenshotline: Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588.

Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr


Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern bietet regionalen Betrieben Unterstützung an

Die Beraterinnen und Berater der WFG Vorpommern unterstützen Unternehmen bei der Beantragung finanzieller Hilfen. Weitere Informationen gibt es unter: www.vorpommern-sonnendeck.de

Regelungen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Derzeit erreichen das LAGuS aufgrund der Corona-Krise sehr viele Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Eine solche Entschädigung erhalten jedoch nur die Personen, denen das zuständige Gesundheitsamt ein individuelles Tätigkeitsverbot erteilt hat. Das dazugehörige Informationsblatt ist hier abrufbar.

Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen:

Pressemitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 18.03.2020

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020

Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen vom 19.03.2020.

Mit einem vereinfachten Formular können Steuererleichterungen (zinslose Stundung, Herabsetzung der Vorauszahlungen und/oder des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Dieses Formular erhalten Sie hier: > Formular für Steuererleichterungen

Neue Gutschein-Plattform für Rügener Unternehmen

Eine Gruppe Rostocker Schüler hat die Plattform kopfueberwasser.de ins Leben gerufen, um – ehrenamtlich – etwas für die Bewältigung der Coronakrise zu tun. Lokale Unternehmen, also beispielsweise Läden, Cafés oder Restaurants, können sich gebührenfrei bei der Plattform anmelden und so Gutscheine, zum Beispiel an Stammgäste, verkaufen. Das Geld geht zu 100 Prozent an die jeweiligen Unternehmen selbst. www.kopfueberwasser.de


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