Angler aus anderen Bundesländern müssen in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich ab 2025 eine Fischereiabgabe von derzeit zehn Euro im Jahr zahlen. Schleswig-Holstein und Hamburg erheben diese Abgabe bereits. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen soll diese demnächst eingeführt werden. Der Touristenfischereischein, in dem bereits eine Fischereiabgabe enthalten ist, bleibt davon unberührt.