Tourismusnachrichten

17.05.2022

34 sek

135 Wörter

Stellungnahme des Deutschen Tourismusverbandes zur Bettensteuer

Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Foto: DTV

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit örtlicher Übernachtungssteuern erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz:

"Die Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt. Ob die Bettensteuer allerdings das richtige Instrument ist, für eine nachhaltige, verlässliche und faire Finanzierung touristischer Aufgaben zu sorgen, muss bezweifelt werden. Dagegen würden die Mittel aus einer Tourismusabgabe zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden. Das Urteil und seine Folgen für die Tourismusfinanzierung müssen nun sorgfältig ausgewertet werden."

Weitere Informationen:

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Übernachtungssteuer

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes: Örtliche Übernachtungssteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar

Deutscher Tourismusverband

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