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Erhebungsbogen für Tourismusorte und Tourismusregionen in Mecklenburg-Vorpommern

04.04.2022

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Die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Seit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunal­abgaben­gesetzes am 11. Juni 2021 können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, um die neuen Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion" bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungs­verfahren sind im Kurortgesetz festgeschrieben.

Nachhaltig Natur erleben in Mecklenburg-Vorpommern, Foto: TMV/Tiemann

Anerkannte Tourismusorte und Tourismus­regionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremden­verkehrs­abgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremden­verkehrs­abgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.

Vorteil der gäste­basierten Kurabgabe

Diese Gesetzes­änderungen eröffnen neue Möglich­keiten für die touristische Entwicklung des Urlaubs­landes Mecklenburg-Vorpommern: Die Berechtigung zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe ermöglicht Orten eine bessere Finanzierungs­grundlage für die touristische Entwicklung, wie beispielsweise die Verbesserung des touristischen Mobilitätsangebotes. Gleichzeitig unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesweit neuen Prädikat "Tourismus­region" die orts-, gemeinde- und ämterübergreifende Zusammenarbeit.

Die Gäste in Mecklenburg-Vorpommern sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die Region erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basis­leistungen betrifft – auch außerhalb der Kur- und Erholungsorte. Damit Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbs­fähig bleibt, müssen die Infrastruktur, die Mobilität und die Qualität nachhaltig verbessert werden.

Erhebungsbogen für Tourismusorte und -regionen sind zu finden unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Tourismus/Tourismusorte-und-Tourismusregionen.