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Forderungen der Tourismusbranche MV zur Energiekrise (Stand: 29. Juli 2022)  

29.07.2022

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Unsicherheiten bei der Energieversorgung in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zeigen sich sowohl in der Preisentwicklung als auch in der Debatte über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Energiesicherheit. Wie stark besonders die Gaspreise weiterhin steigen, lässt sich nur schwer voraussagen. Sollte Russland die Gasmengen weiter drosseln, rechnen Experten auch zukünftig mit steigenden Preisen. Die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt in diesem Zusammenhang die Forderungen der Landesregierung an den Bund zum Schutz von 1) einkommensschwächeren Verbraucher*innen, 2) kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie 3) kommunalen Stadtwerken und kleineren Energieversorgern.

Forderungen der Tourismusbranche MV zur Energiekrise, Foto: eno energy – Windpark Stäbelow

Nach zwei Corona-Jahren mit überdurchschnittlichen Übernachtungsrückgängen und einer sich verschärfenden Situation des Fachkräftemangels wirkt sich zudem der Krieg in der Ukraine spürbar auf die Preisentwicklung im Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern aus. So stiegen die Preise nach Angaben der befragten Unternehmen im Mai 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund zehn Prozent und zu 2019 um rund 15 Prozent an. Mehr als zwei Drittel der Unternehmen gibt höhere Kosten ganz oder teilweise an die Gäste weiter. Sinkende Gästezahlen und ein damit nochmal verstärkter Arbeitskräfterückgang sind in diesem Zusammenhang als Folge nicht auszuschließen. Die steigenden Energiekosten werden von rund 90 Prozent der Befragten als eine sehr große bzw. große Herausforderung der nächsten Jahre bewertet.

Viele Unternehmen und Organisationen in der Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns arbeiten intensiv an Lösungen, die der Einsparung von Energie dienen. Sie sehen die Wirtschaftlichkeit von Tourismusbetrieben durch die steigenden Energiekosten und drohenden Gasabschaltungen jedoch zunehmend gefährdet. Die Tourismusbranche MV stellt folgende Forderungen im Hinblick auf eine sich verschärfende Mangellage:

Energieautonomie

  • Am Ziel der Energieautonomie muss auf Landes- und Bundesebene mit Hochdruck gearbeitet werden, um die Abhängigkeit von russischen Energieimporten kurzfristig zu reduzieren und bevorstehende Energieengpässe zu vermeiden. Mittel- bis langfristig muss das Ziel der autarken Eigenenergieversorgung definiert werden.

Planbarkeit und Handlungsfähigkeit

  • Um Planungssicherheit insbesondere im Hinblick auf die Herbst- und Wintersaison zu gewährleisten, bittet die Tourismusbranche um eine verbindliche Aussage der Landesregierung zu Verlängerungen und Gewährung wirtschaftlicher Unterstützung vor dem 31. August 2022 (siehe Absatz „Fördermittel und Wirtschaftshilfen“).
  • Da bisher keine technischen und gesetzlichen Lösungen zu eventuell eintretenden Abschaltreihenfolgen veröffentlicht sind, fordert die Tourismusbranche eine bereits im Vorfeld klare und offene Kommunikation der Landesregierung zu möglichen Einschränkungen, die mit der Ausrufung der Notfallstufe (Notfallplan Gas) einhergehen können. Zu Gründen und Herleitungen von Abschaltreihenfolgen ist frühzeitig und transparent zu informieren. Die von Kürzungen betroffenen Unternehmen sind unverzüglich über bevorstehende Lastabschaltungen in Kenntnis zu setzen. Notwendige Kürzungen oder Abschaltungen der Gasversorgung sollten erst nach einer lösungsorientierten Kommunikation zwischen dem zuständigen Gasversorger und dem Unternehmen eingeleitet werden. Alternativen sollten dabei, wenn möglich, aufgezeigt werden.

Tilgungsaussetzung Corona-Hilfskredite

  • Um die Liquidität der Unternehmen in Anbetracht erheblicher Kostensteigerungen zu sichern, fordert die Tourismusbranche die Zins- und Tilgungsaussetzung der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen über den 31. Oktober 2022 hinaus.

Unbürokratische Genehmigungsverfahren

  • Zur Verringerung des Einsatzes von Erdgas müssen behördliche Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für einen möglichen Fuel Switch (Brennstoffumstellung) im Sinne der Unternehmen beschleunigt und vereinfacht durchgeführt werden. Neben den dafür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen hier sowohl Ermessenspielraum als auch personelle Verfügbarkeit auf diesen besonderen Bedarf angepasst werden. In diesen Energiefragen ist das Gemeinwohlinteresse überragend und muss sich in einem beschleunigten Prüf- und Genehmigungsumfang niederschlagen.

Fördermittel und Wirtschaftshilfen

  • Für Investitionen zur Steigerung von Energieeffizienz und für Energieeinsparungen sollen kurzfristigere steuerliche Abschreibungen (Sofortabschreibung) ermöglicht werden. Das betrifft auch Investitionen, welche die Unternehmen aufgrund der akuten Mangellage in ihren Anlagen vornehmen, um kurzfristig Energie einzusparen, insbesondere Lösungen im Bereich des Fuel Switch (Brennstoffumstellung).
  • Es müssen von Seiten des Landes weiterhin in vollem Umfang und zeitnah Fördermittel für die Umstellung auf Erneuerbare Energienutzung gekoppelt an fachlich qualifizierte Beratungsleistungen bereitgestellt werden (z. B. durch LEKA MV mit Prämienmodell für CO2-Einsparung und Reduktion fossiler Energieträger wie Gas und Heizöl).
  • Die Förderung von Klimaneutralitätsberatung für den Tourismussektor bestehend aus technischer, bilanzieller, rechtlicher, wirtschaftlicher und Marketingberatung ist hierbei essenziell. Eine gesicherte Fortführung und der weitere personelle und finanzielle Ausbau der Kampagne MVeffizient ist hier ein zielführender und notwendiger Schritt.
  • Im Falle von Einschränkungen bei der Energieversorgung fordert die Tourismusbranche die Möglichkeit einer Gewährung wirtschaftlicher Unterstützung. So muss beispielsweise zusätzliche Überbrückungshilfe zugebilligt sowie das Kurzarbeitergeld analog der Regelungen bzgl. Corona über den 30. September 2022 hinaus für den Fall der Alarmstufe Gas verzugslos weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für den bereits durch Corona besonders hart betroffenen Dienstleistungssektor Tourismus sollte geprüft werden.
  • Weitere Entlastungsmaßnahmen analog der jüngst verabschiedeten Energiekostenkompensation für große energieintensive Unternehmen müssen von der Politik eingefordert werden. Von der benannten Kompensationsregelung ist die Tourismusbranche bisher ausgenommen. Es müssen daher weitere Kompensationsmaßnahmen auch für Unternehmen der Tourismusbranche geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die Härtefallregelung § 12 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) Entlastungen herbeiführen kann.

Weiterführung und Ausbau MVeffizient und LEKA MV

  • Die Tourismusbranche fordert die Weiterführung der unabhängigen und kostenlosen Energieberatung durch die Kampagne MVeffizient für alle Unternehmen in MV.
  • Die fachlicheLEKA-Beratung muss mit mehr Personal und finanziellen Mitteln aufgrund der umfangreichen und zunehmenden Aufgaben hinsichtlich Kenntnisförderung und Informationsvermittlung zu Energie-, Ressourcen-, Verfahrens-, Gebäude-, Anlagen- und Verhaltenseffizienz und Erneuerbaren Energien, Nachhaltigkeit, Wasserstoff und E-Mobilität verstetigt werden.
  • Unternehmensnetzwerke wie Energieeffizienz-Netzwerke oder Grön-Land-MV zum Austausch von Best Practice-Beispielen, Energieeinsparmaßnahmen, Fördermitteln und Erneuerbaren Energien sollen initiiert, betreut bzw. weiterhin fortgesetzt werden.

Zum Download verfügbar "Forderungen der Tourismusbranche MV zur Energiekrise"

vorgelegt von Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., IHKs in Mecklenburg-Vorpommern, touristischen Regionalorganisationen und Städten, ausgewählten Tourismusorten und touristischen Unternehmen sowie touristischen Fachorganisationen in MV

Die Abstimmung erfolgte im Rahmen der erweiterten Krisenrunde im Tourismus in MV.

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Informationen zu schnellen Energiesparmaßnahmen für Tourismusakteure sind zu finden unter https://tourismus.mv/artikel/schnelle-energiesparmassnahmen-fuer-tourismusakteure.