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Forderungspapier der Tourismusbranche MV

03.03.2022

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4 min

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 16. Februar 2022 einen sog. Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung). In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. (siehe MPK-Beschluss)

Luftaufnahme des Ostseebades Göhren. Foto: TMV/Friedrich

Da über die Details für das „Entfallen der tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ ab dem 20.03.2022 teilweise noch Unklarheit herrscht, stellt die Tourismusbranche MV folgende Forderungen zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen in touristischen Bereichen:

Anreise:

  • Wie bereits am 16.02.2022 vom TMV gefordert, begrüßen wir die Entscheidung zur 3G-Regelung bei Anreise für Übernachtungsangebote ab dem 04.03.2022. Es besteht somit aktuell noch ein Anreisetest für Ungeimpfte/Ungenesene, welche sich überdies alle 72 Stunden während des Aufenthaltes testen lassen müssen.
  • --> Ab dem 20.03.2022 fordern wir im Zusammenhang mit der Aufhebung der 3G-Regelung auch den Verzicht auf den Anreisetest sowie auf das Testerfordernis alle 72 Stunden während des Aufenthaltes.

Gastronomie:

  • Wie bereits am 16.02.2022 vom TMV gefordert, begrüßen wir die Entscheidung zur 3G-Regelung in der Gastronomie ab dem 04.03.2022 sowie das Aufheben der Begrenzung der Anzahl von 10 Personen an einem Tisch.
  • --> Ab dem 20.03.2022 fordern wir die Aufhebung der 3G-Regelung und der Abstandsregelungen in der Gastronomie.

Veranstaltungen:

  • Wie begrüßen die ab dem 04.03.2022 geltenden Kapazitätserweiterungen und Zugangserleichterungen.
  • --> Ab dem 20.03.2022 fordern wir für:
    • a) Großveranstaltungen/Kulturveranstaltungen:
       
      • Indoor:
        --> 3G-Regelung
        -->Nutzung von medizinischer MNB (nicht nur FFP2) nur, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
        --> Aufheben der Kapazitätsbegrenzungen
         
      • Outdoor:
        --> Aufheben der 3G-Regelung
        --> Nutzung von medizinischer MNB (nicht nur FFP2) nur, wenn Abstände nicht eingehalten werden können
        --> Aufheben der Kapazitätsbegrenzungen
         
    • b) Geschlossene Veranstaltungen im öffentlichen Raum (bspw. Gastronomie)
      • --> Aufheben der 3G-Regelung
      • --> Aufheben der Kapazitätsbegrenzungen

Clubs/Diskotheken:

  • Wir begrüßen die ab dem 04.03.2022 mögliche Öffnung unter 2G+ Regelung.
  • --> Ab dem 20.03.2022 fordern einen klaren zeitlichen Fahrplan für eine weitere schrittweise Lockerung über 2G, 3G bis hin zu keinen Zugangsbeschränkungen. Kapazitätsauslastungen sollten ebenfalls adäquat gesteigert werden. Darüber hinaus ließen sich freiwillige Lösung im jeweiligen betrieblichen Schutz- bzw. Hygienekonzept verankern.

Freizeit und Kultur (Indoor + Outdoor):

  • Wie bereits am 16.02.2022 vom TMV gefordert, begrüßen wir die Entscheidung zur 3G-Regelung ab dem 04.03.2022 für Freizeit- und Kulturbereiche/Indoor.
  • --> Ab dem 20.03.2022 fordern wir die Aufhebung der 3G-Regelung. Empfehlung zur Nutzung von medizinischer MNB, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Bus/Gruppenfahrten:

  • --> Ab dem 20.03.2022 fordern wir das Aufheben der 3G-Regelung bzw. mindestens die Gleichstellung der jeweiligen Regelungen zum ÖPNV.

Kinder von 12 bis 17 Jahren (u. a. auf Klassen-/Vereinsfahrten oder im Familienurlaub):

  • --> Ab dem 20.03.2022 fordern wir für 3G-Bereiche die klar kommunizierte eindeutige Anerkennung von Testzertifikaten, die in Schulen und Bildungseinrichtungen bundesweit ausgestellt wurden.
  • --> Falls zu einem späteren Zeitpunkt oder in bestimmten Bereichen eine 2G-Regelung gelten sollte, muss die Ausnahmeregelung für 12-17-Jährige verlängert werden.

Kontaktnachverfolgung:

  • --> Wir fordern eine zeitweise Aussetzung der verpflichtenden Kontaktnachverfolgung, verbunden mit der fortgesetzten Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App für die QR-Code-Registrierung.

Darüber hinaus stellt die Tourismusbranche als Grundlage für eine bestmögliche Planbarkeit und Handlungsfähigkeit folgende übergreifende Forderungen:

Corona-Verordnung:

  • --> die Corona-Ampel MV ab 20.03.2022 bis auf Weiteres aussetzen
  • --> die Corona-Verordnung überarbeiten und neu formulieren, um sie deutlich einfacher, lesbarer und nachvollziehbarer zu machen.
  • --> künftige Anpassungen der Corona-Verordnung rechtzeitig vor Inkrafttreten neuer Regelungen veröffentlichen i. S. einer vorausschauende Planung von Anbietern und Gästen

Testinfrastruktur:

  • --> So lange 3G-Regelungen fortbestehen, müssen entsprechende Testkapazitäten aufrecht erhalten bleiben. Zu berücksichtigen ist dabei ist auch die hohe Zahl an Gästen über die kommenden Monate.
  • --> Es sollte sichergestellt werden, dass bestehende Rahmenverträge fortbestehen können.
  • --> Wir sprechen uns für eine angepasste Testvergütung aus und für eine Beibehaltung der Kostenerstattung von 4,50 € je Test, rückwirkend ab und auch für den Monat Februar.

Mund-Nasen-Bedeckung:

  • --> Die verschiedenen Maskenerfordernisse in den unterschiedlichen Bereichen gilt es zu vereinheitlichen.

Arbeitsplatz:

  • --> Wir fordern die Abschaffung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz.

Wirtschaftshilfen:

  • --> Die Förderkulisse für betroffene Unternehmen muss über den 30.06.22 hinaus erhalten bleiben und an aktuelle Anforderungen angepasst werden, um die Folgen von Einschränkungen sowie das teils verzögerte Anlaufen abzufedern.
  • --> Wiederanlaufprogramm, welches Unternehmen die Möglichkeit zur Modernisierung gibt oder auch die Fachkräftesituation verbessert.

Mit Blick auf den Herbst:

  • --> Ein Konzept für eine eventuell angespanntere Lage im Herbst, welches Schritte und Maßnahmen regelt. Dieses Konzept sollte bereits mit Beginn einer nächsten Booster-Welle im Mai 2022 abgestimmt vorliegen, um möglichste Planungssicherheit für den Herbst zu bieten.

Die Forderungen und Vorstellungen aus der Tourismusbranche stehen unter dem Vorbehalt des Einverständnisses ggf. weiterer Betroffener anderer Bereiche (z. B. Kultur, Veranstaltungen) und der sie vertretenden Organisationen bzw. Akteure.