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Frist für Anträge auf Überbrückungshilfe bis 30. September 2020 verlängert

04.08.2020

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Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für Überbrückungs­hilfen um einen Monat bis zum 30. September 2020 verlängert. Ursprünglich sollte die Beantragungsfrist Ende August enden. „Wir begrüßen die Verlängerung außerordentlich, da es sich um ein kompliziertes Verfahren handelt“, sagt Nobert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Die Überbrückungshilfe ist neben der schon in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung Eckpfeiler des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets.