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Gaspreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar

25.11.2022

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Bundeskabinett hat am 25. November 2022 einen Gesetzentwurf für die Gaspreisbremse beschlossen

Bundeskabinett beschließt neuen Gesetzentwurf für Gaspreisbremse. Foto: Die Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 25. November 2022 einen Gesetzentwurf für die Gaspreisbremse beschlossen.

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine soll der Gaspreis bei zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf sieben Cent gedeckelt – für 70 Prozent das Gasverbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

Für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen gibt es zudem Hilfsfonds, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Denn sie sind nicht oder nur sehr begrenzt in der Lage, Einsparungen bei den Energiekosten zu realisieren.

Die Gaspreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Weitere Informationen: www.bundesregierung.de