06.12.2021
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Ausnahmeregelungen für Grenzpendler
Seit dem 5. Dezember 2021 gilt Polen wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen wieder als Hochrisikogebiet. Aus diesem Grund gelten wieder schärfere Einreisebestimmungen.
Wer aus Polen nach Deutschland einreist und noch nicht vollständig geimpft ist, muss sich umgehend für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens nach fünf Tagen freitesten kann. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind vollständig Genesene sowie Kinder bis zwölf Jahre mit einem Negativtest. Außerdem muss vor der Rückreise nach Deutschland eine digitale Anmeldung ausgefüllt werden, die zusammen mit den entsprechenden Test-, Impf- oder Genesenennachweisen vorgelegt werden muss.
Laut Corona-Einreiseverordnung § 6 gelten Ausnahmen für den kleinen Grenzverkehr. Wer sich weniger als 24 Stunden in Polen aufhält, muss sich weder anmelden noch bei seiner Rückkehr in Quarantäne. Grenzpendler ohne Impf- oder Genesenennachweis sind hingegen verpflichtet, sich zweimal in der Woche testen zu lassen.