Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Hotline der Arbeitsagentur: 0800 45555 20
Der Gesetzgeber hat Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Die Hotline der Arbeitsagentur ist montags bis freitags von 8.00 – 18.00 Uhr erreichbar: 0800 45555 20
Informationseiten zum Kurzarbeitergeld
- KuG-Infos für Arbeitnehmer/innen:
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
- KuG-Infos für Arbeitgeber und Unternehmen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- FAQ zur Grundsicherung:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
- Informationen für bestehende Kunden/innen und zur Arbeitslosmeldung:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq