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Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

26.03.2020

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Hotline der Arbeitsagentur: 0800 45555 20

Der Gesetzgeber hat Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Die Hotline der Arbeitsagentur ist montags bis freitags von 8.00 – 18.00 Uhr erreichbar: 0800 45555 20

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