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Bun­des­re­gie­rung ak­ti­viert Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds - Mas­si­ve Bun­des­hil­fen zum Schutz von Un­ter­neh­men und Ar­beitsplät­zen

25.03.2020

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Die Bundesregierung hat heute einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht. Damit sollen die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden, um unsere Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Das Bundeskabinett hat dazu am 23. März 2020 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, damit der Deutsche Bundestag den entsprechenden Gesetzentwurf einbringen kann.

© Reichstag in Berlin, Foto: Pixabay

"Wir tun jetzt alles, um uns gegen diese beispiellose Krise zu stemmen. Mit dem Fonds verschaffen wir uns die nötige Finanzkraft, unsere Volkswirtschaft, Arbeitsplätze und große deutsche Unternehmen zu schützen. Der Fonds ermöglicht – neben dem bereits beschlossenen KfW-Kreditprogramm – großvolumige Hilfen. Dazu gehören staatliche Bürgschaften genauso wie die Möglichkeit, dass der Staat sich vorrübergehend an Unternehmen beteiligt", so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds umfassen:

  • einen Garantierahmen von 400 Mrd. Euro um es den Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren
  • Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Kapitalstärkung, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen
  • Kredite von bis zu 100 Mrd. Euro um die KfW-Sonderprogramme zu refinanzieren

Zugang zu den Instrumenten erhalten Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse von mehr als 50 Mio. Euro
  • Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Um möglichst vielen Unternehmen Zugang zu den Instrumenten zu gewähren, wird der Kreis der Berechtigten erweitert und geht über die Definition der EU-Kommission von kleinen und mittleren Unternehmen hinaus. Zudem erhalten im Einzelfall auch kleinere Unternehmen Zugang, die für die Infrastruktur besonders relevant sind.

Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist zunächst bis Ende 2021 befristet.

Um diese Maßnahmen finanzieren zu können, wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Der Bund nutzt dafür seinen etablierten und verlässlichen Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.

Rekapitalisierungsmaßnahmen können an konkrete Bedingungen geknüpft werden, die insbesondere die Höhe von Organ-Vergütungen, die Ausschüttung von Dividenden sowie die Verwendung der staatlich bereitgestellten Mittel betreffen können.

Damit die Maßnahmen effektiv wirken können und den Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen werden kann, werden zudem einige gesellschaftsrechtliche Bestimmungen angepasst.


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