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Landesregierung MV veröffentlicht Änderungen der Corona-Landesverordnung mit Gültigkeit ab 5. Februar 2022

04.02.2022

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Wichtige Änderungen für den Vereinssport: Wettkämpfe und Punktspiele auch in Warnstufe Rot möglich

Das Landeskabinett hat auf seiner Sitzung am 2. Februar 2022 Änderungen in der Corona-Landesverordnung beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Zulassung des Spiel- und Wettkampfbetriebes im vereinsbasierten Sport auch in der Corona-Warnstufe Rot.

„Wir ermöglichen ab dem Wochenende auch in Regionen, die sich in der Warnstufe Rot befinden, Punktspiele und Wettkämpfe in allen Sportarten und Altersgruppen“, verdeutlichte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung. Die Landesregierung setzt damit einen Beschluss des Landtages um. Es gilt in Warnstufe Rot die 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich. Zuschauende sind nicht zugelassen.  

Nach Darstellung von Drese gibt es mit der Neuregelung deutlich mehr Planungssicherheit für die Vereine und Verbände. „In vielen Sportarten entscheidet sich in diesen Wochen, ob die Saison fortgesetzt werden kann. Deshalb war eine schnelle Entscheidung notwendig und bin ich dem Landtag und dem Kabinett für die Unterstützung der vielen aktiven Sportlerinnen und Sportler in unserem Land dankbar“, sagte die Ministerin.

Konkret beinhaltet die neue Verordnung, dass in Warnstufe Rot der Spiel- und Wettkampfbetrieb im vereinsbasierten Sport und in Schwimmhallen mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich ist - jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).

Eine weitere Änderung gab es im Bereich der Musik- und Jugendkunstschulen. Hier wird in Warnstufe Rot die bisherige Begrenzung auf zehn Personen (+ Anleitungsperson) auf bis zu 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich in geschlossenen Gruppen erhöht.

Auch für die Zoos und Tierparks gibt es mit der neuen Landesverordnung einen Öffnungsschritt. „So können in Warnstufe Rot die Innenbereiche geöffnet werden. Es besteht dann die 2G-Plus-Regel und die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske“, erklärte Drese. Bisher mussten die Innenbereiche der Zoos in Warnstufe Rot schließen.

Die neue Corona-Landesverordnung tritt am 5. Februar 2022 in Kraft und gilt bis 2. März 2022.

Die Änderungen der Corona-Landesverordnung wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt 7/2022 veröffentlicht.