16.06.2021
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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat im Gesetz- und Verordnungsblatt MV Nr. 40 vom 16. Juni 2021 die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV mit dem Kabinettsbeschluss vom 15. Juni 2021 veröffentlicht.
So wurde unter anderem im § 4 "Beherbergung" die Festlegung gestrichen, dass Gäste während ihres Aufenthaltes im Beherbergungsunternehmen mindestens alle drei Tage über ein negatives Ergebnis eines Corona-Schnell- oder begleiteten Selbsttests verfügen müssen.
Download: Änderung der Corona-Landesverordnung MV (Gesetz- und Verordnungsblatt MV Nr. 40)