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Landesweit gilt Ampelstufe Rot+ ab 28. Dezember 2021

28.12.2021

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In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab 28. Dezember 2021 landesweit die Ampelstufe Rot+. Seit 26. Dezember 2021 ist in MV den siebten Tag in Folge Stufe Rot verzeichnet worden. „Da wir nach wie vor von der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens ausgehen müssen, wird nun die höchste Warnstufe bekannt gegeben“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Der Meldeverzug bei den neu gemeldeten Fällen über die Feiertage darf nicht über die tatsächliche angespannte Infektionslage im Land hinwegtäuschen“.

Durch das mit der letzten Verordnungsänderung erfolgte Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot+ nach Stufe Rot gelten seit dem 27. Dezember 2021 bereits folgende Verbote. Der Betrieb, Publikumsverkehr beziehungsweise Zuschauende in:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- und Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Zusätzlich gilt das Verbot in den Bereichen: Prostitution, Glücksspiel und Busreisen.